Österbybruk
Aus Herrenhäuser
- 01. Einführung
- 02. Forschungsstand
- 03. Geschichte der Anlage vor dem 18. Jahrhundert
- 04. Überblick zur Gesamtanlage
- 05. Wirtschaftlicher Kontext
- 06. Besitzverhältnisse im 18. Jahrhundert
- 07. Herrenhaus: Baugeschichte und Architektur
- 08. Innenräume im 18. Jahrhundert
- 09. Garten und Park im 18. Jahrhundert
- 10. Wirtschaftsgebäude
- 11. Kirche
- 12. Geschichte der Anlage nach dem 18. Jahrhundert
- 13. Quellen- und Literaturverzeichnis
Besitzende im 18. Jahrhundert1731
Marguerite Elisabeth De Geer (en)
1731
Maria Christina De Geer (en)
1735
Jean Jacques De Geer (en)
1756
Charles De Geer (en)
1758
Abraham Grill (en)
1758
Claes Grill (en)
1763
Johan Abraham Grill (en)
1790
Anna Johanna Grill (en)
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EckdatenName:
Österbybruk estate (en), Österbybruk (sv)
Ort:
Österbybruk (en)
Land:
Sweden (en), Schweden (de)
Zustand:
preserved (en), erhalten (de)
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Autorin: Marion Müller
Das Herrenhaus in Österbybruk entstand ab den 1730er Jahren als Teil einer Eisenhütte (schwedisch bruk), deren Anfänge bis in das 16. Jahrhundert zurückreichen. Die Anlage ist von hohem bauhistorischem Interesse und industriegeschichtlichem Wert: Das repräsentative Herrenhaus mit Garten, eine Vielzahl an frühindustriellen Gebäuden – darunter die einzige original erhaltene wallonische Schmiede in Schweden – und die zugehörigen Arbeiterwohnungen sind als typische Komponenten aus dem 18. Jahrhundert in ihrer Gesamtheit erhalten.
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ForschungstandDie Forschung näherte sich Österbybruk bislang über diverse Themengebiete: Dazu zählen insbesondere der wirtschaftliche Kontext der Eisenhütte und die Tradition uppländischer Wallonenschmieden, die einflussreichen Familien De Geer, Grill und Tamm sowie die Architektur von Herrenhaus und Garten. (...) |
GeschichteDie früheste bekannte Erwähnung von Österby stammt aus dem Jahr 1335. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts war Österby ein untergeordneter Hof zum Anwesen Örbyhus im Besitz der Vasa. Letzteres wurde 1451 von Johan Kristiernsson, dem Großvater von Gustav I. Vasa, gemeinsam mit weiteren Ländereien (...) |